AGB

ResQ Training | Stand: 27. August 2026

§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die über https://resq-training.com oder im Wege individueller Kommunikation mit folgender Anbieterin geschlossen werden:

ResQ Training

Inhaberin: Lena Katharina Sagstetter

Grafenberg 12

94327 Bogen

Deutschland

Telefon: +49 152 29442665

E-Mail: info@resq-training.com

(2) Das Angebot richtet sich an Verbraucher, Vereine und Feuerwehren. Verbraucher ist nur eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Vereine, Feuerwehren, Gemeinden und sonstige Organisationen sind nicht allein deshalb Verbraucher, weil sie nicht gewerblich handeln. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften gelten daher nur für Kunden, die Verbraucher im gesetzlichen Sinne sind.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ResQ Training ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstände

(1) ResQ Training bietet insbesondere:

  • Präsenzkurse für Einzelteilnehmer;

  • individuell vereinbarte Präsenzkurse für Feuerwehren und Organisationen;

  • Waren, insbesondere Notfall- und Erste-Hilfe-Produkte;

  • digitale Wertgutscheine.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, Preis, Termin, Ort und gegebenenfalls die Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- oder Kursbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Online- oder Fernunterricht ist nicht geschuldet.

§ 3 Vertragsschluss im Onlineshop

(1) Die Darstellung von Kursen, Waren und Gutscheinen im Onlineshop ist noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Der Kunde legt die gewünschten Leistungen in den Warenkorb und durchläuft den elektronischen Bestellvorgang. Vor Abgabe der Bestellung kann er Eingaben erkennen und korrigieren. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn ResQ Training die Bestellung durch eine Bestell- oder Buchungsbestätigung per E-Mail annimmt. Eine rein technische Eingangsbestätigung ist nur dann zugleich Annahme, wenn dies in ihr ausdrücklich erklärt wird. Bei einer sofort ausgelösten Zahlung und entsprechender Bestellbestätigung kommt der Vertrag spätestens mit dieser Bestätigung zustande.

(4) Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Die Bestelldaten und diese Bedingungen werden dem Kunden mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt. Soweit ein Kundenkonto besteht, können Bestelldaten dort zusätzlich abrufbar sein.

§ 4 Individuelle Buchungen und Rechnung

(1) Anfragen per E-Mail, WhatsApp oder Telefon sind unverbindlich. Bei individuell vereinbarten Kursen, insbesondere Feuerwehrkursen am jeweiligen Gerätehaus, kommt der Vertrag mit Zugang einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung oder mit beiderseitiger Unterzeichnung eines Angebots zustande.

(2) Die Buchungsbestätigung soll insbesondere Kursart, Ort, Termin, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Preis und Zahlungsziel enthalten. Individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.

§ 5 Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung

(1) Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.

(2) Für Warenlieferungen innerhalb Deutschlands fallen pauschal 6,19 EUR Versandkosten pro Versandauftrag mit DHL an, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Eine vereinbarte persönliche Übergabe im Rahmen eines Präsenzkurses ist versandkostenfrei.

(3) Im Onlineshop stehen die im Checkout angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung, insbesondere Shopify Payments mit Karten- und Wallet-Zahlungen, PayPal und – soweit angeboten – Rechnung. Bei individuell vereinbarter Zahlung auf Rechnung gilt das in der Rechnung oder Buchungsbestätigung genannte Zahlungsziel. Fehlt eine besondere Angabe, ist die Rechnung binnen 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. ResQ Training kann die Kursteilnahme oder Übergabe von Waren bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge verweigern, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder eine ausdrücklich vereinbarte spätere Rechnungsfälligkeit entgegenstehen.

§ 6 Präsenzkurse, Kursorte und Mitwirkung

(1) Öffentlich angebotene Präsenzkurse finden grundsätzlich am in der Kursbeschreibung genannten Ort statt. Der derzeit regelmäßige Kursort ist:

Degernbach 31, 94327 Bogen-Degernbach, Deutschland.

(2) Feuerwehrkurse finden regelmäßig am individuell vereinbarten Gerätehaus der buchenden Feuerwehr statt. Die buchende Feuerwehr stellt, soweit vereinbart, geeignete und zugängliche Räumlichkeiten sowie die organisatorischen Voraussetzungen vor Ort bereit.

(3) Teilnehmer müssen den Anweisungen der Kursleitung folgen, insbesondere wenn diese der Sicherheit, Hygiene oder ordnungsgemäßen Durchführung dienen. Wer den Kurs erheblich stört, andere gefährdet oder wiederholt berechtigte Anweisungen missachtet, kann nach vorheriger Ermahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht, soweit der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Für die pünktliche Anreise ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Verspätungen berechtigen nicht zu einer Verlängerung, Wiederholung oder Erstattung. Eine Teilnahme am verbleibenden Kurs kann abgelehnt werden, wenn das Kursziel wegen der Verspätung nicht mehr erreicht werden kann.

§ 7 Mindestteilnehmerzahl

(1) Für öffentlich angebotene Kurse gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen, sofern in der Kursbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

(2) Für Feuerwehrkurse gelten die in der individuellen Bestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl und Vergütung. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird der Kurs ab zehn Teilnehmern durchgeführt.

(3) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ResQ Training den Kurs nach Maßgabe von § 10 absagen. Eine Absage erfolgt, sobald die Unterschreitung absehbar ist.

§ 8 Buchung durch Erwachsene und Teilnahme Minderjähriger

(1) Vertragspartner und buchende Personen müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein oder eine Organisation wirksam vertreten dürfen.

(2) Minderjährige können nur teilnehmen, wenn ResQ Training die Teilnahme vorab bestätigt, der konkrete Kurs nach Inhalt und Ablauf geeignet ist und vor Kursbeginn die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter in Textform vorliegt. ResQ Training kann die Begleitung durch eine sorgeberechtigte oder andere geeignete volljährige Person verlangen. Gesetzliche Alters- oder Zulassungsvoraussetzungen bleiben unberührt.

§ 9 Freiwillige Umbuchung bei akuter Erkrankung, Ersatzteilnehmer und Nichtteilnahme

(1) Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht räumt ResQ Training Teilnehmern öffentlich angebotener Präsenzkurse folgende freiwillige Umbuchungsmöglichkeit ausschließlich im Fall einer plötzlichen, unvorhersehbaren Erkrankung ein:

  • Die Verhinderung infolge einer akuten Erkrankung muss ResQ Training bis spätestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Kursbeginn per E-Mail an info@resq-training.com oder per WhatsApp an +49 152 29442665 unter ausdrücklicher Bestätigung der krankheitsbedingten Verhinderung mitgeteilt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Mitteilung bei ResQ Training.

  • Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist hierfür nicht erforderlich.

  • Diese freiwillige, kulanzweise Umbuchung ist pro Kursbuchung maximal einmalig möglich.

(2) Geht die Krankheitsmitteilung fristgerecht ein, wird der bereits gezahlte Kursbetrag vollständig auf einen verfügbaren Ersatztermin derselben Kursart angerechnet. Die Umbuchung selbst ist kostenfrei. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Kursbetrags besteht im Rahmen dieser freiwilligen Regelung nicht. Kann ResQ Training innerhalb von zwölf Monaten ab der ursprünglichen Buchung keinen zumutbaren Ersatztermin anbieten, wird der gezahlte Kursbetrag erstattet.

(3) Statt einer Umbuchung kann der Kunde bis zum tatsächlichen Kursbeginn jederzeit kostenfrei einen geeigneten Ersatzteilnehmer in Textform benennen. Bei einem Feuerwehrkurs muss der Ersatzteilnehmer ebenfalls Angehöriger einer Feuerwehr sein und sonstige Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

(4) Erfolgt die Mitteilung später als zwei Stunden vor Kursbeginn, wird ein nach einer bereits erfolgten Umbuchung vereinbarter Ersatztermin erneut versäumt oder erscheint der Teilnehmer ohne fristgerechte Krankheitsmitteilung nicht zum Kurs, besteht kein weiterer vertraglicher Anspruch auf Umbuchung. Die vereinbarte Kursvergütung bleibt dem Grunde nach geschuldet. ResQ Training muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Nichtteilnahme an Aufwendungen erspart oder durch eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen wird. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch besteht.

(5) Bei individuell vereinbarten Gruppenkursen (insbesondere Feuerwehrkursen am jeweiligen Gerätehaus) berechtigt die Verhinderung oder Erkrankung einzelner gemeldeter Feuerwehrangehöriger nicht zur Verschiebung, Umbuchung oder Stornierung des Gesamtkurses; es gilt die Möglichkeit zur Stellung von Ersatzteilnehmern gemäß Absatz 3.

(6) Diese Regelung ist ein freiwilliges vertragliches Entgegenkommen für akute Krankheitsfälle. Gesetzliche Rechte (insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verbrauchern, gesetzliche Rücktritts- und Minderungsrechte bei Leistungsstörungen sowie die Erstattungsregelungen bei Kursabsagen nach § 10) bleiben unberührt.

§ 10 Absage oder Änderung durch ResQ Training

(1) ResQ Training kann einen Kurs aus wichtigem, nicht anders zumutbar beherrschbarem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, kurzfristiger Erkrankung oder Ausfall der Kursleitung, unbenutzbaren Räumen, behördlichen Maßnahmen, Unwetter oder höherer Gewalt.

(2) Ist eine Absage oder wesentliche Verlegung vorhersehbar, informiert ResQ Training die Kunden möglichst spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn. Bei plötzlich eintretenden Umständen erfolgt die Information unverzüglich über die bei der Buchung hinterlegten Kontaktdaten.

(3) Bei einer Absage kann der Kunde wählen zwischen:

  • kostenfreier Umbuchung auf einen verfügbaren Ersatztermin oder

  • vollständiger Erstattung des für den ausgefallenen Kurs gezahlten Betrags.

(4) Bei einer wesentlichen Änderung von Termin oder Ort, die dem Kunden nicht zumutbar ist, bestehen dieselben Wahlmöglichkeiten. Der Einsatz einer fachlich geeigneten Ersatzkursleitung oder eine nur geringfügige, zumutbare organisatorische Änderung berechtigt nicht zur Erstattung.

(5) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in § 21. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Kursinhalt, Lernerfolg und praktische Übungen

(1) Die Kursleitung vermittelt die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannten Inhalte nach dem bei Durchführung vorgesehenen Konzept. Übungen können praktische Handgriffe und die Arbeit mit Übungs- oder Anschauungsmaterial umfassen.

(2) Ein bestimmter individueller Lern-, Prüfungs-, Heilungs- oder Einsatzerfolg wird nicht geschuldet. Kurse ersetzen keine individuelle medizinische, tiermedizinische oder rechtliche Beratung und keine professionelle Behandlung. In einem tatsächlichen Notfall ist unverzüglich die jeweils zuständige Notruf- oder Rettungsstelle zu verständigen.

(3) Teilnehmer führen praktische Übungen im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten und unter Beachtung der Anweisungen durch. Bestehen Einschränkungen, die eine sichere Teilnahme betreffen, soll die Kursleitung vor Beginn hierüber informiert werden, ohne dass nicht erforderliche Diagnosen mitgeteilt werden müssen.

§ 12 Teilnahmebescheinigungen und Feuerwehrkurse

(1) Soweit in der Kursbeschreibung vorgesehen, erhalten Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Diese bestätigt grundsätzlich nur die tatsächliche Teilnahme am bezeichneten Kurs. Sie ist kein amtliches Zertifikat, keine Berufszulassung, keine Prüfungsurkunde und kein Nachweis einer staatlich anerkannten Qualifikation.

(2) Eine Besonderheit gilt ausschließlich für den ausdrücklich als Feuerwehrkurs ausgewiesenen Kurs und nur für Teilnehmer, die selbst Angehörige einer Feuerwehr sind. Diese Teilnehmer erhalten bei vollständiger Teilnahme eine gemeinsam durch ResQ Training beziehungsweise die Kursleitung und den zuständigen Feuerwehrkommandanten unterzeichnete Bescheinigung. Diese Bescheinigung kann im Rahmen der für Feuerwehren geltenden Anerkennungsregelung als Erste-Hilfe-Nachweis für das Fahrerlaubnisverfahren verwendet werden.

(3) Teilnehmer allgemeiner Kurse und Personen, die nicht Angehörige einer Feuerwehr sind, erhalten keine für das Fahrerlaubnisverfahren bestimmte Bescheinigung. Die Feuerwehrzugehörigkeit ist auf Verlangen nachzuweisen. Voraussetzung bleiben die vollständige Teilnahme sowie die Einhaltung der für den Feuerwehrkurs geltenden inhaltlichen, zeitlichen und organisatorischen Vorgaben.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung korrekte und vollständige Namensangaben für Bescheinigungen zu machen. Eine nachträgliche Korrektur wegen vom Kunden falsch übermittelter Angaben kann mit den tatsächlich entstehenden angemessenen Kosten berechnet werden.

§ 13 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

(1) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung von ResQ Training und aller erkennbar betroffenen Personen zulässig.

(2) Aufnahmen durch ResQ Training zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung der erkennbar betroffenen Personen. Die Kursteilnahme ist nicht von einer solchen Einwilligung abhängig.

§ 14 Urheber- und Nutzungsrechte an Kursunterlagen

Kursunterlagen dürfen ausschließlich für den eigenen privaten oder internen Gebrauch des jeweiligen Teilnehmers genutzt werden. Vervielfältigung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterverkauf, Bearbeitung oder Verwendung zur Durchführung eigener Schulungen ist ohne vorherige Zustimmung von ResQ Training nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis eingreift.

§ 15 Waren, Produktdarstellung und Verfügbarkeit

(1) Maßgeblich für Beschaffenheit und Lieferumfang einer Ware ist die jeweilige Produktbeschreibung. Abbildungen können aufgrund von Bildschirmdarstellung, Modellpflege oder Verpackungsänderungen geringfügig abweichen, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt werden.

(2) Ist eine bestellte Ware ausnahmsweise nicht verfügbar, informiert ResQ Training den Kunden unverzüglich. Bereits erhaltene Zahlungen für die nicht lieferbare Ware werden unverzüglich erstattet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 16 Lieferung, Versandgebiet und persönliche Übergabe

(1) Waren werden ausschließlich an Lieferadressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandt. Der Versand erfolgt mit DHL. Die Versandkosten betragen 6,19 EUR pro Bestellung, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(2) Soweit auf der Produktseite keine andere Lieferzeit genannt ist, beträgt die Lieferzeit zwei bis vier Werktage ab Vertragsschluss beziehungsweise – bei vereinbarter Vorkasse – ab Erteilung des Zahlungsauftrags. Sonn- und Feiertage am Versand- oder Zielort zählen nicht als Werktage.

(3) Wenn ausdrücklich vereinbart, kann die Ware bei einem Präsenzkurs persönlich übergeben werden. Zeitpunkt und Ort richten sich dann nach der Kursbuchung oder einer individuellen Bestätigung. Wird ein Kurs wirksam umgebucht, verschiebt sich auch eine damit verbundene Übergabe, sofern keine andere Übergabe oder ein kostenpflichtiger Versand vereinbart wird.

(4) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten empfangsbereiten Dritten über. Die gesetzlichen Regelungen bleiben im Übrigen unberührt.

§ 17 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt gelieferte Ware Eigentum von ResQ Training.

§ 18 Mängelrechte

(1) Für Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine etwaige Ausnahme vom Widerrufsrecht für entsiegelte Hygieneartikel berührt die gesetzlichen Rechte bei einer bereits bei Gefahrübergang mangelhaften Ware nicht.

(2) Offensichtliche Transportschäden sollen möglichst unmittelbar beim Zusteller beanstandet und ResQ Training mitgeteilt werden. Das Unterlassen einer solchen Meldung lässt die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

§ 19 Digitale Wertgutscheine

(1) Wertgutscheine werden digital an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Gutschein kann für sämtliche auf https://resq-training.com angebotenen und verfügbaren Waren und Kurse eingesetzt werden, soweit im Gutschein selbst nicht ausdrücklich eine weitergehende Leistung zugesagt wird.

(2) Gutscheine sind übertragbar. ResQ Training kann mit befreiender Wirkung an die Person leisten, die den Gutscheincode vorlegt, sofern kein konkreter Missbrauch bekannt oder grob fahrlässig übersehen wird. Der Gutscheininhaber ist für die vertrauliche Aufbewahrung des Codes verantwortlich.

(3) Eine Teileinlösung ist möglich; ein Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit erhalten. Reicht das Guthaben nicht aus, kann der Differenzbetrag mit einer angebotenen Zahlungsart beglichen werden.

(4) Der Gutschein ist bis zum Ablauf des 31. Dezember des dritten auf das Kaufjahr folgenden Kalenderjahres einlösbar (gesetzliche Verjährungsfrist). Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, soweit nicht ein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht. Dies gilt nicht für die Rückzahlung nach einem wirksamen gesetzlichen Widerruf des Gutscheinkaufs.

§ 20 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

§ 21 Haftung

(1) ResQ Training haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • nach dem Produkthaftungsgesetz;

  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;

  • soweit eine ausdrücklich übernommene Garantie reicht.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ResQ Training nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Beschäftigter und Erfüllungsgehilfen von ResQ Training.

§ 22 Höhere Gewalt und technische Beeinträchtigungen

(1) Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses vorübergehend nicht wie vereinbart erbracht werden, informieren sich die Parteien gegenseitig unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rücktritts-, Erstattungs- und Schadensersatzrechte sowie die Regelungen zur Kursabsage bleiben unberührt.

(2) Vorübergehende technische Beeinträchtigungen des Onlineshops, von Zahlungsdiensten oder Kommunikationssystemen begründen keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Website. Bereits geschlossene Verträge und zwingende gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt.

§ 23 Elektronische Kommunikation

Vertragsbezogene Mitteilungen können an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und, soweit vom Kunden gewählt, über WhatsApp oder telefonisch erfolgen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zutreffende Kontaktdaten anzugeben und Änderungen mitzuteilen. Gesetzlich vorgeschriebene Erklärungsformen und Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger bleiben unberührt.

§ 24 Datenschutz

Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

ResQ Training ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 26 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von ResQ Training Gerichtsstand.

§ 27 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.